Hinweise bei einem Verdacht auf einen Verstoß bei IKT Stadtindianer e.V. können Sie abgeben:
- Per E-Mail: Meldestellenbeauftragte@stadtindianer.org
- Per Telefon: 0160 912 02 653
- Per Post:
Tiponi, „vertraulich/persönlich“
z. Hd. Meldestellenbeauftragte
Friedrich-Franz-Straße 12
12103 Berlin
Die interne Meldestelle nimmt alle Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße in Bezug auf IKT Stadtindianer e.V. entgegen.
Relevante Rechtsverstöße können zum Beispiel sein:
- Verstöße, die strafbewehrt sind (z. B. Korruptionsdelikte, insbesondere Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB oder Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB)
- Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften, Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Betriebsräten)
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder (Geldwäschebekämpfung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umwelt- und Strahlenschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit, Vergaberecht, Kindeswohlgefährdungen, Wettbewerbsrecht)
- Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
- Verstöße gegen Buchführungs- oder Steuervorschriften
Der Meldeweg
Unsere Meldestellenbeauftragte nimmt Ihre Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße entgegen und dokumentiert diese. Sie bestätigt Ihnen den Eingang innerhalb von sieben Tagen und prüft, ob der gemeldete Hinweis in den Anwendungsbereich der internen Meldestelle nach § 2 HinSchG fällt.
Die Meldestellenbeauftragte behandelt Ihre Meldung vertraulich, prüft die Stichhaltigkeit und holt bei Bedarf weitere Informationen bei Ihnen ein. Gemäß § 18 HinSchG erstellt sie eine Empfehlung mit Folgemaßnahmen. Sie informiert Sie als meldende Person innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung über geplante sowie bereits ergriffene Maßnahmen – sofern dadurch interne Nachforschungen nicht gefährdet oder die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Alle entsprechenden Daten werden nach drei Jahren gelöscht, sofern die Angelegenheit abschließend bearbeitet wurde.
Wir versichern, dass Ihre Daten und Ihre Meldung absolut vertraulich behandelt werden. Eingehende Meldungen werden ausschließlich von unserer Meldestellenbeauftragten bearbeitet, die der Verschwiegenheit unterliegt. Der Sachverhalt wird nur ohne Ihre Identität an beteiligte interne Stellen weitergeleitet.
Auf Wunsch können Ihre Hinweise auch anonym abgegeben werden. Alle Angaben im Rahmen des Hinweisgebersystems sind freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kontaktmöglichkeit benötigt wird, um Sie über den Bearbeitungsstand zu informieren.
Unsere interne Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität nach § 8 HinSchG für hinweisgebende Personen sowie für Personen, die Gegenstand einer Meldung oder darin genannt sind.
Die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
