Interne Meldestelle für Hinweisgerber/-innen

Hinweise bei einem Verdacht auf einen Verstoß bei IKT Stadtindianer e.V. können Sie über:

an unsere Meldestellenbeauftragte abgeben.

Die interne Meldestelle nimmt alle Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße in Bezug auf
IKT Stadtindianer e.V. entgegen.

Relevante Rechtsverstöße können z.B. sein:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind, z.B. Korruptionsdelikte, insbesondere Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
  • Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten)
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
    (
    Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Kindeswohlgefährdungen, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.)
  • Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
  • Verstöße gegen Buchführungs- oder Steuervorschriften

 

Der Meldeweg

Unsere Meldestellenbeauftragte nimmt Ihre Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße entgegen und dokumentiert diese. Sie bestätigt Ihnen den Eingang innerhalb von sieben Tagen. Sie prüft, ob der gemeldete Hinweis in den Anwendungsbereich für die interne Meldestelle nach § 2 HinSchG fällt. Die Meldestellenbeauftragte behandelt Ihre Meldung vertraulich, prüft die Stichhaltigkeit des Hinweises und holt, wenn erforderlich, weitere Informationen bei Ihnen ein. Sie erstellt gemäß § 18 HinSchG eine Empfehlung mit Folgemaßnahmen und informiert Sie als meldende Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen, soweit dadurch interne Nachforschungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Sie löscht alle entsprechenden Daten nach drei Jahren, sofern sie abschließend bearbeitet wurden.

Wir versichern, dass Ihre Daten und Ihre Meldung absolut vertraulich behandelt werden. Eingehende Meldungen werden ausschließlich von unserer Meldestellenbeauftragten bearbeitet. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird nur den von Ihnen geschilderten Sachverhalt an beteiligte interne Stellen weiterleiten, aber nicht ihre Identität.

Auf Wunsch können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben. Bitte beachten Sie aber, dass unsere Meldebeauftragte eine Kontaktmöglichkeit benötigt, um Sie über den Stand der Bearbeitung zu informieren.

Alle Angaben der hinweisgebenden Person im Rahmen des Hinweisgebersystems sind freiwillig und können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Unsere interne Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität nach §8 HinSchG aller hinweisgebenden Person, sowie der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und sonstiger von der Meldung genannten Personen.

Die Datenspeicherung und -verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Sinne der DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter dem Link „Datenschutz“ oben rechts.